Kursnummer | 24-9588 |
Dozent |
Tobias Lamß |
Datum |
Donnerstag, 23.05.2024
10:00–15:00 Uhr
Pausen nach Absprache |
Gebühr | kostenlos |
Ort |
Online |
Beratung | Ingo Jürgens, 089 51080 18, ingo.juergens@vhs-bayern.de |
Eine unverzichtbare Grundlage des Weiterbildungsangebots der Volkshochschulen ist es, dass Menschen aus der Mitte der Gesellschaft ihren MitbürgerInnen ihr Wissen und Können – insbesondere im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit – vermitteln können.
Der Einsatz freiberuflicher Lehrkräfte unterliegt jedoch rechtlichen Grenzen, die insbesondere durch eine sich regelmäßig ändernde Rechtsprechung bestimmt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Sozialgerichtsbarkeit und die Arbeitsgerichtsbarkeit prüfen in einer Einzelfallabwägung, ob in der konkreten Beziehung zwischen VHS und Lehrkraft die Merkmale einer selbständigen Tätigkeit oder einer abhängigen Beschäftigung überwiegen. Die Folgen einer Einstufung als abhängige Beschäftigung, können die Nachforderungen von Sozialbeiträgen, Säumniszuschlägen oder auch die Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses sein.
Zuletzt hat ein Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts zu einer VHS-Lehrkraft für Kurse „Deutsch als Fremdsprache“ und ein Urteil des Bundessozialgerichts zu einer Musikschullehrerin für Diskussionen gesorgt.
Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz freiberuflicher Lehrkräfte an Volkshochschulen aufzuzeigen, die neue Rechtsprechung einzuordnen sowie Empfehlungen für die tägliche Praxis zu geben.
Der Referent Rechtsanwalt Tobias Lamß der Kanzlei KLIEMT.Arbeitsrecht berät Volkshochschulen und ihre kommunalen Träger sowie den Deutschen Volkshochschulverband e.V. in arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen rund um den Einsatz von selbstständigen Lehrkräften.
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