Kursnummer | 25-89141 |
Dozentin |
Hella Krusche |
Datum | Dienstag, 20.05.2025 11:00–13:00 Uhr |
Gebühr | kostenlos |
Ort |
Online |
Der Workshop zeigt die Schritte zur Akkreditierung auf. Die nächste Antragsfrist ist 01.10.2025. Die Akkreditierung zielt auf eine mehrjährige Organisationsentwicklung durch Personalentwicklung (Erasmusplan). Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Vorbereitung für eine effektive Erasmus+ Förderung im Rahmen der Akkreditierung auf wenige Schritte eingrenzen lässt:
(1) Entwicklungsfelder an der eigenen vhs ausloten und priorisieren, die spezifische fachliche Qualifikationen des leitenden, planenden, verwaltenden und lehrenden Personals erfordern und möglicherweise auch "frische" inputs aus anderen EU-Ländern (Innovationspotenziale).
(2) Identifizeirte Entwicklungsfelder lassen sich den Querschnittszielen im Erasmus+ Programm zuordnen, diese sind: Verbesserung der Inklusion, gesellschaftlichen Teilhabe und die Bewältigung des grünen Wandels und der digitalen Transformation.
(3) Im nächsten Schritt gilt es die Entwicklungsziele klar zu definieren, die innerhalb von 3 bis 5 Jahren mithilfe fachlicher Qualifikation desPersonals via Erasmus+ realistisch erreichbar sind.
(4) Im Kontext der Organisationsentwicklung werden auch Management- und Marketingthemen in den Blick rücken, die als Entwicklungsbedarfe zu formulieren sind, und aus denen sich konkrete Entwicklungsziele ableiten lassen.
Planung der Zuständigkeiten und Arbeitsteilung für die Durchführung der Erasmus+ Förderaktivitäten:
1) Ansprache und Auswahl des teilnehmenden Personals
2) Recherche und Auswahl der Erasmus+ Seminare / ggf. Job-Shadowings / ggf. Besuche bei Bildungseinrichtungen im EU-Ausland
3) Ausfertigung der Teilnehmenden-Vereinbarung, inkl. der Erläuterung der tatsächlich angestrebten Lernergebnisse und der konkreten Schritte zur Verwertung der Lernergebnisse in der eigenen Einrichtung
4) Auszahlungen der 1.+ 2. Erasmus+ Rate an Teilnehmende (Personal, Lernende)
5) Monitoring und Steuerung der Ergebnisverwertung anhand der erzielten Ergebnisse (inkl. Nebenerfolge, die gar nicht geplant waren, ggf. Zielanpassung)
6) Einladung von Expert*innen (Invited Experts, die das erforderliche Know-how und praktische Begleitung vor Ort an der eigenen vhs bieten (Reise- und Aufenthaltskosten sind über Erasmus+ gedeckt - für Honorare muss man eigene Mittel oder Projektförderungen heranziehen, z.B. im BayEBFöG oder die BNE-Förderung des StMUV ...)
Wichtiger Hinweis: es gilt das Open-Flow-Management. Dies bedeutet, dass die allermeisten Anpassungen - Abweichungen vom Erasmusplan - nicht genehmigungspflichtig sind, sondern nur schlüssig begründet werden müssen.
Zeitlicher Ablauf nach der Akkreditierung im Überblick:
+ Mittelanforderung im Februar eines Jahres
+ Mittelzuweisung und Überweisung auf das MVHS Konto im Juni eines Jahres (80%)
+ Verwendungszeitraum der Mittelzuweisung 1. Juni eines Jahres bis 31. August des Folgejahres (15 Monate)
+ Verlängerung des Vertragszeitraumes jeweils im Mai des Folgejahres bis 31.05. des nächsten Jahres (24 Monate)
Die Antragsformulare bedeuten den geringsten Aufwand. Das EU-Portal, in dem von der Antragstellung über die Durchführung bis hin zu den jährlichen Berichten alle Tools integriert sind, ist logisch aufgebaut und lässt sich intuitiv nutzen.
Im Anschluss an diesen Workshop vereinbaren wir mit Ihnen Einzeltermine zur weiteren Erarbeitung Ihrer Vorhaben. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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